Welche Regeln gelten bei den Verpflegungsposten?
Auf dem Verpflegungsplan finden Sie die Liste der Standorte aller Verpflegungsposten. Auf dem Streckenplan sind die Verpflegungsposten markiert. Betreuer dürfen Athleten nur innerhalb der offiziellen Verpflegungszone mit Verpflegung versorgen, diese Zone beginnt 50 Meter vor der Verpflegungsstelle und endet 50 Meter nach dieser.
Das Angebot an den Posten ist gemäss Verpflegungsplan. Dieser wird vor dem Anlass auf www.trailrunchur.ch publiziert.
An den Verpflegungsständen stehen keine Becher zur Verfügung.
Bei allen Posten befinden sich Abfalleimer. Ausserhalb der Verpflegungszone weggeworfene Verpackungen (Littering) führen zur Disqualifikation der Teilnehmer.
Der Organisator kann jederzeit und ohne Vorankündigung Verpflegungsstände oder Getränkeposten hinzufügen oder deren Standort wechseln.